1. Warum ist die richtige Kennzeichnung so entscheidend?
Im Brandfall oder bei anderen Gefahrenlagen entscheidet eine klare Orientierung über Sicherheit oder Panik. Flucht- und Rettungswege müssen so gekennzeichnet sein, dass ortsunkundige Personen sie sofort erkennen können.
Die rechtliche Grundlage bilden unter anderem:
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Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
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ASR A1.3 – Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
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ASR A2.3 – Fluchtwege und Notausgänge
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DIN EN ISO 7010 – Sicherheitszeichen
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DIN ISO 23601 – Flucht- und Rettungspläne
2. Anforderungen an die Kennzeichnung
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Grün-weißes Rettungszeichen
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Normgerechtes Piktogramm (z. B. E001 „Notausgang links/rechts“)
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Dauerhafte, gut sichtbare Anbringung
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Erforderlich bei fehlender Tageslichtversorgung
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Muss auch bei Stromausfall funktionieren
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Regelmäßige Prüfung dokumentieren
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Übersichtliche Darstellung des Gebäudes
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Standortkennzeichnung „Sie sind hier“
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Aktualisierung bei baulichen Veränderungen
3. Häufige Fehler in der Praxis
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Veraltete „laufender Mann“-Symbole (nicht ISO-konform)
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Fehlende Richtungspfeile
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Überklebte oder verschmutzte Schilder
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Zugestellte Fluchtwege
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Nicht dokumentierte Prüfungen
Diese Mängel führen im Ernstfall zu Haftungsrisiken für Betreiber und Geschäftsführung.
4. Betreiberpflicht und Haftung
Unternehmer sind verpflichtet, sichere Evakuierungswege bereitzustellen.
Bei Verstößen drohen:
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Bußgelder
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Regressforderungen
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Strafrechtliche Konsequenzen bei Personenschäden
Regelmäßige Begehungen und Dokumentation sind daher unverzichtbar.
5. Fazit
Flucht- und Rettungswege sind kein „Nebenbei-Thema“, sondern ein zentraler Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes.
Wer normgerecht kennzeichnet, regelmäßig prüft und dokumentiert, erhöht nicht nur die Sicherheit – sondern minimiert auch sein Haftungsrisiko.
