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Flucht- und Rettungswegpläne – wann sind sie erforderlich?

𝗦𝗶𝗻𝗱 Flucht– 𝘂𝗻𝗱 𝗥𝗲𝘁𝘁𝘂𝗻𝗴𝘀𝗽𝗹ä𝗻𝗲 𝗶𝗻 𝗷𝗲𝗱𝗲𝗺 𝗨𝗻𝘁𝗲𝗿𝗻𝗲𝗵𝗺𝗲𝗻 𝗲𝗿𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝗹𝗶𝗰𝗵?

In kleinen und mittelständischen Unternehmen mag die Annahme bestehen, dass die Betriebsgröße überschaubar ist und die Mitarbeiter die Fluchtwege kennen.

Die Realität zeigt jedoch, dass Gefahrensituationen schnell auftreten können. Ein vertrauter Fluchtweg, wie etwa das Treppenhaus, kann durch Rauch oder Feuer blockiert sein. Zudem könnten sich ortsunkundige Besucher in den Gebäuden aufhalten. Ein Feuer kann Panik auslösen und das rationale Verhalten erheblich beeinträchtigen.

Vor diesem Hintergrund sind Flucht- und Rettungspläne für Unternehmen sehr empfehlenswert, wenn auch nicht zwingend vorgeschrieben. Diese Pläne bieten allen Personen im Gebäude die Möglichkeit, sich über die vorhandenen Fluchtwege zu informieren und diese im Notfall, wie bei einem Brand, zu nutzen. Zudem helfen sie, alternative Routen zu blockierten Wegen zu identifizieren, um sicher ins Freie zu gelangen. Solche Pläne können im Ernstfall Leben retten.

Ein weiterer wichtiger Aspekt: Nur durch klar definierte Fluchtwege kann sichergestellt werden, dass diese stets frei und zugänglich gehalten werden.

Die spezifischen Anforderungen an Flucht- und Rettungswegpläne sind in der ASR A2.3 detailliert beschrieben: https://lnkd.in/egRunndc

𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴: Flucht- und Rettungspläne müssen stets aktuell, gut lesbar und ausreichend groß sein. Sie sollten an strategisch wichtigen Stellen wie Eingangsbereichen, Treppenhäusern, vor Aufzügen und an Kreuzungspunkten von Fluren angebracht werden. Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, Ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Fluchtwege und das Verhalten im Brandfall zu unterweisen.

Wünschen Sie ausführliche Informationen zu Flucht- und Rettungsplänen oder ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Unternehmen? Dann schreiben Sie uns gerne oder rufen Sie uns an.

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